
Liebe Mitglieder des Fördervereins,
unsere Satzung ist 1986 mit der Gründung des Vereins entstanden. Es wurden zwar immer mal wieder kleinere Passagen angepasst, doch das meiste blieb über die Jahre bestehen.
Inzwischen hat sich vieles im Vereinswesen und im Vereinsrecht geändert. Auch sind uns immer wieder Formulierungen aufgefallen, die wir heute anderes machen würden.
Daher haben wir uns an die Satzung gesetzt und eine Neufassung erarbeitet.
Der Vereinszweck blieb dabei unangetastet – Er ist nach wie vor noch genau richtig!
Bitte lest Euch die neue Satzung gut durch. Fragen oder Anmerkungen richtet bitte an vorstand@dreieichhoernchen.de.
Wir werden diese Seite immer wieder aktualisieren, wenn von Euch interessanter Input kommt. So wollen wir erreichen, dass wir an der Mitgliederversammlung uns nicht zu lange mit einer Diskussion um die Satzung aufhalten müssen.
Um die Satzung zu ergänzen, müssen wir weitere Punkte besprechen. Dazu haben wir Euch Vorschläge ausgearbeitet, die es in der Mitgliederversammlung zu besprechen gilt.
Dies sind unsere Vorschläge! Wir freuen uns auf einen Austausch mit Euch in unserer Mitgliederversammlung.
Anträge für die Mitgliederversammlung
Antrag 1
Die Anzahl der Beisitzer:innen wird auf 5 erhöht.
Antrag 2
Wir beantragen diese beiden Positionen aus der Neufassung der Satzung zu streichen:
§ 7 Rechte und Pflichten (2) und (5).
Antrag 3
§5 (5) und (6) sowie §6 (2) und §8 (1) und (2):
Hier wird das Mitgliedsjahr als beginnend mit dem Monat des Eintritts beschrieben, Dauer mindestens ein Jahr. Die Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und nicht zum Ende des Mitgliedsjahres. Der Beitrag wird jährlich erhoben, die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats des Eintritts. Wird der Beitrag im ersten Kalenderjahr dann anteilig berechnet oder jährlich immer zum Zeitpunkt des Eintritts? Hier sind Kalenderjahr und Mitgliedsjahr nicht stimmig und bedürfen der Anpassung. Ebenso ist unklar wann der Jahresbeitrag erhoben wird und es sollte über eine kleinteiligere Zahlungsmöglichkeit nachgedacht werden, je nach Höhe der Beiträge (nicht jeder kann den gesamten Jahresbeitrag auf einmal entrichten).
§6 (3) und (5):
Bei Beitragsverzug sollte der Ausschlussmöglichkeit eine einmalige Fristsetzung mit Zahlungserinnerung vorgeschaltet sein. Beim Ausschluss wegen groben Fehlverhaltens besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung der Mitgliederversammlung dazu herbeizuführen. Dies kann im Zweifel fast ein Jahr dauern bis zur nächsten Mitgliederversammlung, es ist ungeregelt was in der Zwischenzeit ist. Dies bedarf der Regelung.
§10 (1):
Hier bedarf es beim Vertretungsverbot eines Ausnahmeverweises auf §7 (1) für die Vertretung Minderjähriger da sonst widersprüchliche Regelungen.
§10 (2):
Da die Mitgliederstruktur und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten in der Satzung nicht verankert sind, sollte eine Änderung dieser ebenfalls in die Liste der Aufgaben der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Das sollte dem Vorstand nicht alleine obliegen, da es ein wesentlicher Kernpunkt der Mitgliedschaft ist.
§11 (7):
Der letzte Satz widerspricht der erforderlichen 3/4 Mehrheit und ist daher zu streichen.
Antrag 3
Die TOPs 6, 7 und 8 werden von der Tagesordnung gestrichen.
Unter Verschiedenes
Ehrenamt
Wie kann die ehrenamtliche Arbeit auf der Farm besser organisiert und gefördert werden?
Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder sind Eltern und Großeltern ohne Kinder im Farmalter sowie Personen aus Wirtschaft und Politik in Dreieich. Sie finden die Idee und den Zweck der Farm gut und möchten den Verein finanziell und/oder mit ehrenamtlicher Arbeit auf der Farm unterstützen. Obwohl sie einen geringeren Beitrag zahlen, beteiligen sie sich aktiv am Vereinsleben und möchten nicht mit Stimmrechtsentzug bestraft werden.